Verschärftes Haftungsrisiko durch Gesetze und Aufklärung
Eine Vielzahl von Arzthaftpflichtfällen lassen sich außergerichtlich klären. Diese deutliche Botschaft richtet sich sowohl an Mediziner und Psychologen als auch an Patienten. Nicht immer ist der Gang zum Gericht das probate Mittel, eine Streitfrage zu klären.Und Streitfragen entstehen immer häufiger. Neben dem klassischen Behandlungsfehler stehen die Risikoaufklärung und die Dokumentationspflicht stark im Vordergrund. Durch Medien wie Internet sind auch die Patienten aufgeklärter. Sie werden sich ihrer Rechte im Rahmen des Bahandlungsvertrages immer bewusster und fordern entsprechende Aufklärung ein.
Wir bieten unseren Mandanten – egal ob Behandler oder Patient – umfassende und fachkompetente Hilfe an: außergerichtlich und im Rahmen eines eventuell notwendigen Gerichtsverfahrens oder bei der Vertretung vor Gutachterkommissionen.
Wir kennen beide Seiten: die Behandlerseite und die Patientenseite. Die strenge Festlegung auf eine Seite würde die Sichtweise zum Nachteil unserer Mandanten verengen. Es ist uns wichtig, durch praktische Erfahrung zu wissen, wie die jeweils andere Seite denkt und sich verhält.