Mehr Wettbewerb – differenzierte Vertragswerke
Zwei Entwicklungen werden die ärztliche Berufsausübung wesentlich beeinflussen: Das Werberecht für Ärzte und andere Heilberufe und das Vertragsarztrecht.Werbung erlaubt – aber nicht jede!
Das Bundesverfassungsgericht hat das Werberecht in den letzten Jahren gelockert. Gleichwohl stehen die Betroffenen hier im Spannungsfeld der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und den restriktiven Landesberufsordnungen. Daher stellt sich bei jeder Werbe- oder Akquisitionsmaßnahme von Praxen und medizinischen Versorgungszentren immer wieder die Frage: Ist das noch zulässig – oder eben nicht?
Wir beraten unsere Mandanten in allen berufsrechtlichen Fragen und nehmen ihre Interessen gegenüber der zuständigen Ärztekammer wahr. Auch gegen den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs verstehen wir unsere Mandanten schon im Vorfeld zu beraten.