Im Labyrinth der Gesetze: Patienten und Krankenversicherer
Die aktuelle Befindlichkeit bei Patienten und Anbietern von Krankenversicherungen kann man mit einem Wort beschreiben: Verunsicherung. Und das zu Recht. Das Krankenversicherungsrecht ist im Wesentlichen durch das Sozialgesetzbuch V von 1989 geregelt. Dieses Sozialgesetzbuch wird jedoch permanent geändert und erneuert. Das Gesundheitsreformgesetz, das Gesundheitsstrukturgesetz, das GKV-Weiterentwicklungsgesetz und das GKV-Modernisierungsgesetz, um nur die wichtigen zu nennen.Diese unvollständige Auflistung zeigt vor allem eines: die Gesetzesnovellen haben offensichtlich nicht erreicht, was sich der Gesetzgeber davon erhofft hatte. Die Perspektive: weitere Änderungen werden folgen.
Das grundsätzliche Prinzip der Sachleistung ist zwar nicht ausgehebelt – aber es wird immer wieder neu definiert. Mit dem Erfolg, dass die Patienten nicht mehr wissen, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden und welche nicht. Dies wird künftig auch mehr und mehr die privat versicherten Personen betreffen.
Gerhard Hilburg und Stefan von der Linde sind hier der Kompass für alle Ratsuchenden. Ohne eine kompetente Führung durch den Irrgarten der gesetzlichen Regelungen ist eine exakte Zielführung kaum mehr möglich. Unsere kompetente Beratung und Vertretung hilft, sich darauf einzustellen.