Revolution im Vertragsarztrecht
Das Zulassungs- und Gesellschaftsrecht bei Heilberufen ist einer unserer Schwerpunkte. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) hat zu einem immensen Beratungsbedarf geführt. Die Neuerung bietet hinreichend Gefahren, die den Fortbestand von Einzel- und kleineren Gemeinschaftspraxen ernsthaft zur Disposition stellen. Wer sich hier nicht vertragsrechtlich und strategisch klug aufstellt, kann sogar die eigene Existenz gefährden.Die Vertragsgestaltung bei Praxisverkäufen, Nachbesetzungsverfahren in gesperrten Bezirken, die Gestaltung von Gemeinschaftspraxen (Berufsausübungsgemeinschaften) und Praxisgemeinschaften (Organisationsgemeinschaften) gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir beraten unsere Mandanten auch bei der Gründung und der Vertragsgestaltung von medizinischen Versorgungszentren.
Bei allen unseren Zielgruppen ergeben sich darüber hinaus auch zahlreiche arbeitsrechtliche Fragestellungen, die geklärt sein sollten, damit es nicht zu einer konfliktbehafteten und teuren Auseinandersetzung kommt.
Wer nimmt diese Beratung konkret in Anspruch?
- Angestellte Klinikärzte (Arbeitnehmerrecht)
- Chefärzte (Arbeitsvertrag, Entwicklungsklausel, potentieller Arbeitgeber)
- Jeder niedergelassene Arzt, Psychologische Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (in Einzel- oder Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft und als Arbeitgeber)